Sonderfahrten

Nachdem die Grundausbildung abgeschlossen ist, das Fahrzeug sicher beherrscht und auch schwierige Situationen im Verkehr bewältigen werden können, dürfen Sie die besonderen Ausbildungsfahrten absolvieren.
Jeder Fahrschüler muss die Mindestanzahl der Sonderfahrten absolvieren, unabhängig von seinem Können. Die Sonderfahrten sind in Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten eingeteilt. Die Anzahl der Sonderfahrten ist davon abhängig, ob schon eine Fahrerlaubnis besteht.
Bei den Sonderfahrten wird das Fahren in besonderen Situationen und unter schwierigen Bedingungen geübt.
Schwerpunkte der Autobahnfahrten
- Fahren mit hoher Geschwindigkeit
- Einschätzen des Abstandes bei hoher Geschwindigkeit
- Verkehrsbeobachtung, vorausschauendes Fahren
- Einfahren und Ausfahren, auch auf Parkplätze und Raststätten
- Überholen
- Befahren eines Autobahnkreuzes
- Gefahren bei hoher Fahrgeschwindigkeit
Schwerpunkte der Überlandfahrten
- Fahren mit höherer Geschwindigkeit
- Abbiegen von Schnellstraßen in Seitenstraßen oder Nebenstraßen
- Fahren in Kurven mit höherer Geschwindigkeit
- Überholen
- Vorausschauendes Fahren
- Gefahren erkennen
Schwerpunkte der Nachtfahrten
- Bedienung, Anwendung und Kontrolle der Beleuchtungseinrichtungen
- Verhalten bei Blendung durch Gegenverkehr
- Benutzung des Fernlichts
- Anpassen der Geschwindigkeit
- Erkennen von Gefahren
- Besonderheiten des Fahrens bei Dunkelheit
- Fahren außerorts und auf Autobahnen und Erkennen der Gefahren
- Fahren unter sich verändernden Lichtverhältnissen
Die notwendigen Sonderfahrten sind je Führerschein in unserer Übersicht der einzelnen Klassen aufgelistet.
Weitere Artikel in dieser Kategorie:
Menü
Führerscheine
Herzlichen Glückwunsch!
