Berufskraftfahrer für Güterverkehr
WEITERBILDEN = WEITERFAHREN

Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz müssen sich „Alte Hasen“ im Fahrerjob künftig regelmäßig weiterbilden. Neuerung für alle Lkw-Fahrer, die vor dem 10.09.2009 die Fahrerlaubnis der Klasse C1- CE erworben haben.
Was heißt „Fahrten im Güterverkehr zu gewerblichen Zwecken“ durchführen?
Gewerbliche Fahrten im Güterverkehr sind Fahrten, für die die Fahrerlaubnis der Klasse C1 bis CE erforderlich ist, eine Gewinnerzielungsabsicht ist dabei nicht notwendig.Einzelbeispiele:
- Fahrer, die im Werkverkehr fahren
- Fahrer, von Bergungs- / Abschleppwagen/Kranfahrzeugen, sofern es sich um die Haupttätigkeit des Fahrers handelt
- Fahrlehrer, die gewerbliche Güterbeförderung durchführen
- Fahrer von städtischen Bauhöfen
Einzelbeispiele für Ausnahmen:
- Fahrer von Fahrzeugen der Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Zoll, Notfallrettung
- Fahrer von Fahrzeugen mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Fahrer von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen z.B. Schneepflug, Betonpumpen
Weiterbildung für Inhaber der FE-Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE
Wer im Besitz aller o.g. Fahrerlaubnisklassen ist, benötigt für den Eintrag der Schlüsselnummer 95 für Omnibus und Lkw nur eine Weiterbildung mit dem jeweiligen Schwerpunkt seiner Haupttätigkeit.Was gilt für die „NEUEN“?
Angehende Kraftfahrer, die nach dem 9. September 2009 ihren neu erworbenen Lkw-Führerschein beruflich nutzen wollen. Wer den Führerschein nach dem 9. September 2009 erwirbt, braucht zur gewerblichen Güterbeförderung mit Fahrzeugen* neben dem Führerschein eine zusätzliche Qualifikation, eine sogenannte Grundqualifikation. Diese gilt dann für 5 Jahre. (* über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht)Wie erwerbe ich eine Grundqualifikation?
- Mit einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer (Schwerpunkt Güterverkehr)
- Mit einer theoretischen und praktischen Prüfung (Grundqualifikation) bei der zuständigen IHK (Wohnsitz)*
- Mit einer beschleunigten Grundqualifikation (Unterricht bei anerkannten Ausbildungsstätten) und einer theoretischen Prüfung bei der zuständigen IHK (Wohnsitz)*
Wie lange gilt die Grundqualifikation?
| Grundqualifikation / beschleunigte Grundqualifikation | 5 Jahre |
| danach 35 Stunden Weiterbildung | 5 Jahre |
Wer ist Umsteiger?
Wer eine Fahrerlaubnis Klasse C hat und dazu die Fahrerlaubnis Klasse D neu erwerben will, benötigt eine Ausbildung von 35 Stunden und eine theoretische Prüfung von 45 Min vor der zuständigen IHK oder die Grundqualifikation „Umsteiger“.Wer ist Aufsteiger?
Wer seine Fahrerlaubnis Klasse C1E auf CE „erweitern“ will, gilt als Aufsteiger und braucht keine erneute Ausbildung.Wer ist Quereinsteiger?
Quereinsteiger hat die Fachkundeprüfung „Güterkraftverkehr“ absolviert und benötigt eine Ausbildung von 96 Stunden und eine theoretische Prüfung von 60 Min vor der zuständigen IHK.Die Pflicht zur Weiterbildung betrifft
alle Kraftfahrer, deren Beruf es ist, einen Lkw zu lenken, d.h. die als Lkw-Fahrer gewerblich unterwegs sind und ihre Fahrerlaubnis der Klasse C1 bis CE vor dem 10.09.2009 erworben haben.Wie muss ich mich als Lkw-Fahrer weiterbilden?
Durch Teilnahme an einer Schulung von 35 Stunden zu je 60 Min. Diese Schulung kann auch in 5 Einheiten zu je 7 Stunden aufgeteilt werden, z.B. pro Jahr eine Einheit. Diese Schulung muss zukünftig alle 5 Jahre wiederholt werden. Die erste Weiterbildung ist bis spätestens 10.09.2014 zu absolvieren. Ein früherer oder späterer Abschluss ist erlaubt, wenn der Zeitpunkt mit dem Ablauf des Führerscheins übereinstimmt, dann spätestens bis 10.09.2016*.FS-Ablauf C-Klassen | 1. Weiterbildung bis |
| 2009 | 10.09.2014 |
| 2010 | 2015 |
| 2011 | 10.09.2016 |
Wer darf mich als Lkw-Fahrer weiterbilden?
Fahrschulen, die CE und DE ausbilden dürfen: TÜV; DEKRA; Verkehrsinstitute; Ausbildungsbetriebe, die eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb durchführen; von der zuständigen Landesbehörde, z.B. Regierung von Oberbayern, anerkannte Ausbildungsstätten.Wie wird meine Ausbildung nachgewiesen?
Der Ausbildungsnachweis erfolgt über eine Ausbildungsbescheinigung und muss bei der zuständigen Führerscheinstelle vor Ablauf der Fristen vorgelegt werden. Diese trägt dann die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein ein.Welche Folgen haben Versäumnisse bei der Weiterbildung/Führerscheinverlängerung?
Die Vorlage der Weiterbildungsbescheinigung muss rechtzeitig vor Ablauf der Verlängerungsfrist bei der zuständigen Führerscheinstelle vorgelegt werden. Rechtzeitig bedeutet auch den Zeitbedarf für notwendige ärztliche Untersuchungen, Verwaltungsvorlauf usw. zu beachten.- Versäumnisse bei der Weiterbildung:
Wird die Weiterbildung nicht rechtzeitig nach den Stichtagen nachgewiesen, ist das gewerbliche Fahren verboten. - Auswirkungen bei Problemen mit der Fahrerlaubnis:
Wurde der Führerschein nicht rechtzeitig verlängert bzw. nicht rechtzeitig beantragt oder eine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist bei Entzug erteilt, darf gewerblich nicht mehr gefahren werden, ob Grundqualifikation notwendig ist, unbedingt mit der Führerscheinstelle abklären
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