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S: Drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Seit Februar 2005 wird in Deutschland die Fahrerlaubnisklasse S erteilt. Mit 16 Jahren dürfen damit dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge, z.B. Trikes, Quads oder Microcars, bis 45 km/h gefahren werden. Das bedeutet: Kraftfahrstraßen oder Autobahnen sind tabu. Wer eine gültige Pkw-Fahrerlaubnis besitzt, darf auch Klasse S fahren.

Mindestalter

16 Jahre

Voraussetzungen

Der Erwerb der Klasse S setzt keine andere Klasse voraus. Für den Fahrerlaubnisantrag werden benötigt:

  • Passfoto
  • Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
  • Kurs über "Lebensrettende Sofortmaßnahmen"
  • Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort)

Fahrzeuge

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Befristung

Die Klasse S ist unbefristet gültig.

Einschluss

Wer Klasse B besitzt (auch beim Führerschein mit 17), besitzt automatisch Klasse S. Die Klasse S schließt selbst keine andere Führerscheinklasse ein.

Inhaber anderer Klassen

Inhaber der Klasse B oder T dürfen alle Fahrzeuge führen, die in Klasse S fallen (dies gilt nicht für Inhaber der Klassen A, A1 oder L).

Sonstiges

Klasse S bei Ersterwerb bei Erweiterung von einer anderen Klasse
Theoretischer Unterricht 14 Doppelstunden 8 Doppelstunden
Theoretische Prüfung 40 Fragen, maximal
10 Fehlerpunkte
20 Fragen, maximal
6 Fehlerpunkte
Fahrstunden Die Anzahl der "normalen" Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben (Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung). Keine Sonderfahrten
Dauer der Fahrprüfung 30 Minuten, überwiegend innerorts
Probezeit Der Führerschein Klasse S wird nicht auf Probe erteilt. Der Besitz der Klasse S wird auch nicht auf eine eventuelle spätere Probezeit angerechnet.
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