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Mofa: Moped bis 25 km/h

Eine Mofa-Prüfbescheinigung stellt im offiziellen Sprachgebrauch weder einen »Führerschein« noch eine Fahrerlaubnis dar. Sie wird aber der Vollständigkeit halber hier mit aufgeführt. Die Mofa-Ausbildung findet entweder in einer Fahrschule statt oder auf weiterführenden Schulen, die dafür qualifizierte Lehrkräfte haben. Außer einigen Übungsfahrten wird nur theoretisch geprüft, eine Fahrprüfung gibt es nicht.

Mindestalter

15 Jahre

Voraussetzungen

Die Mofa-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben.

Fahrzeuge

einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

Befristung

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig.

Einschluss

Die Mofa-Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen ein.

Sonstiges

Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind, benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden.
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