Mofa: Moped bis 25 km/h
Eine Mofa-Prüfbescheinigung stellt im offiziellen Sprachgebrauch weder einen »Führerschein« noch eine Fahrerlaubnis dar. Sie wird aber der Vollständigkeit halber hier mit aufgeführt. Die Mofa-Ausbildung findet entweder in einer Fahrschule statt oder auf weiterführenden Schulen, die dafür qualifizierte Lehrkräfte haben. Außer einigen Übungsfahrten wird nur theoretisch geprüft, eine Fahrprüfung gibt es nicht.Mindestalter
15 JahreVoraussetzungen
Die Mofa-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben.Fahrzeuge
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.Befristung
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig.Einschluss
Die Mofa-Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen ein.Sonstiges
Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind, benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden.Weitere Artikel in dieser Kategorie:
- T: Zug-, Arbeitsmaschinen
- L: Zug-, Arbeitsmaschinen, Stapler, Flurförderfahrzeuge
- D1E: Omnibus mit Anhänger
- D1: Omnibus
- DE: Omnibus mit Anhänger
- D: Omnibus
- C1E: LKW mit Anhänger
- C1: LKW
- CE: Last- und Sattelzüge
- C: LKW
- BE: PKW mit Anhänger
- B: PKW
- S: Drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- M: Moped bis 50 ccm
- Mofa: Moped bis 25 km/h
- A1: Leichtkrafträder
- A (beschränkt): Krafträder
- A (unbeschränkt): Krafträder
- Übersicht der aktuellen Führerschein-Klassen
Menü
Führerscheine
Herzlichen Glückwunsch!
